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07.01.2009

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Ich bin behindert - Wann erwähne ich dies? Drucken E-Mail

Ich bin behindert. Wo erwähne ich dies bei einer Bewerbung – im Anschreiben, im Lebenslauf, erst beim Vorstellungsgespräch oder lieber gar nicht?

Für Bewerber mit körperlichen und/oder gesundheitlichen Einschränkungen ist es häufig sehr schwierig, einen Arbeitsplatz zu finden. Ganz gleich in welchem Maße und worin die Behinderung besteht, viele Menschen besitzen Vorurteile gegenüber behinderten Personen und haben die Vorstellung, dass diese grundsätzlich weniger leistungsfähig sind und schlecht in die Prozesse und Abläufe von Unternehmen integriert werden können. Entsprechend reagieren Unternehmen in der freien Wirtschaft oftmals eher zurückhaltend oder gar ablehnend hinsichtlich der Einstellung von Behinderten.

Abgesehen von der möglicherweise eingeschränkten Einsatz- und Leistungsfähigkeit, beziehen sich die Vorurteile insbesondere auch auf die arbeitsrechtliche Handhabung einer [Schwer-]Behinderung. Aufgrund des Kündigungsschutzes dieser Gruppe, können sich Unternehmen von diesen Mitarbeitern bei Bedarf nur sehr schwer trennen. Hierfür muss vorher die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle eingeholt werden, ansonsten wäre eine Kündigung unwirksam.

Größere Unternehmen haben in der Regel einen Behindertenbeauftragen. Informieren Sie sich bei diesem vor einer Bewerbung, wie im jeweiligen Unternehmen mit dem Thema Behinderung umgegangen wird und richten Sie Ihre Bewerbungsstrategie entsprechend aus.


Wie sieht die rechtliche Seite der Behinderungsthematik im Bewerbungsprozess aus?

Ein potentieller Arbeitgeber muss durch den Bewerber nicht grundsätzlich über eine bestehende Behinderung oder beeinträchtigten Gesundheitszustand informiert werden [keine Bringschuld seitens des Arbeitnehmers]. Allerdings muss sich der Arbeitnehmer auf ausdrückliche Fragen zu körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen genau mitteilen. Hierzu zählen auch Fragen nach dem Bestehen, Behinderungsgrad und Gleichstellung, da die diese Punkte sich unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Auch müssen Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand ehrlich beantwortet werden, sofern diese in irgendeiner Form von Interesse für die Arbeit sind. Hierzu gehören insbesondere auch akute und ansteckenden Krankheiten sowie Fragen zu Drogen- und Alkoholsucht. Eine bestehende HIV-Infektion muss nicht mitgeteilt werden, außer bei Berufen mit besonderer Infektionsgefahr [z.B. Pflege- und Heilberufe]. Frühere Krankheiten sind nur dann relevant, wenn diese wieder ausbrechen können, wie z.B. Malaria.

Bei der konkret gestellten Frage nach einer anerkannten [nicht nach einer angemeldeten] Behinderung sollte der Bewerber wahrheitsgemäß antworten. Bei der Besetzung von Arbeitsplätzen mit Schwerbehinderten erfüllt der Arbeitgeber einen gesetzlichen Auftrag, der ihn verpflichtet, eine bestimmte Quote von Plätzen mit Schwerbehinderten zu besetzen.
 
Auf die nachträgliche Information und Offenlegung einer Behinderung reagieren Arbeitgeber in der Regel sehr kritisch und äußerst nachtragend [auch in den Personalabteilungen arbeiten schließlich Menschen, die ungern belogen werden]. Grundsätzlich erwarten Unternehmen, dass Bewerber auch ungefragt wesentliche Informationen von sich aus preisgeben.

 
Wie gehe ich mit meiner Behinderung in Anschreiben oder Lebenslauf um?


Bei einer Bewerbung im öffentlichen Dienst ist ein Hinweis auf [Schwer-]Behinderung im Bewerbungsanschreiben in der Regel sehr hilfreich. Viele öffentliche Institutionen stellen bevorzugt behinderte Menschen ein. Achten Sie auf Stellenangebote mit entsprechender Zusatzinformation.

Dagegen führt in der freien Wirtschaft die Erwähnung einer Behinderung im Anschreiben oder Lebenslauf sehr schnell zu einer Absage.

Sofern eine Behinderung  Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht einschränkt, erwähnen Sie diese am besten auch nicht. Konzentrieren Sie sich in Anschreiben und Lebenslauf nach Möglichkeit ausschließlich auf Ihre Stärken, Kompetenzen und Erfahrungen. Zeigt Ihr bisheriger Werdegang aber ganz offensichtlich, dass Sie eine Behinderung haben, gehen Sie offensiv damit um. Gehen Sie kurz auf Ihre Behinderung ein. Zeigen Sie dem Arbeitgeber aber vor allem, dass Sie die "Lösung“ für Probleme im Unternehmen sind und nehmen Sie ihm die Angst, vielleicht solche zu machen. Machen Sie unmissverständlich deutlich, was Sie zu leisten fähig sind. Gesundes Selbstbewusstsein kommt stets gut an und nicht selten wird die entgegengebrachte Offenheit positiv bewertet.

Wenn Sie im Anschreiben auf Ihre Behinderung eingehen, machen Sie dies idealerweise im hinteren Bereich des Textes. Hörgeschädigte Kandidaten können beispielsweise folgende Formulierung einsetzen:

„Da ich schwerhörig bin, besitze ich einen Schwerbehindertenausweises mit 50% GdB. Dank beidseitiger Hörhilfen kann ich mich aber vollwertig und leistungsstark einbringen und meinen Beruf ungehindert ausüben.“

Im Onlinefragebogen kann der Beispielkandidat im entsprechenden Feld "Nein" ankreuzen und im Freitext darauf eingehen, warum er zwar formal eine Behinderung hat, diese für ihn in der Praxis aber keine darstellt.

Im Lebenslauf kann ein Hinweis auf eine Behinderung sehr gut unter der Rubrik "Sonstiges" oder "Zusätzliche Angaben" untergebracht werden wie beispielsweise:

Zusätzliche Angaben:
50% Schwerbehindertenausweis GdB, schwerhörig,
Durch den Einsatz von Hörgeräten de facto keine Beeinträchtigung meiner Arbeitsleistung


Wie präsentiere ich mich im Vorstellungsgespräch mit meiner Behinderung?

Grundsätzlich brauchen Sie das Thema Behinderung oder Gesundheitszustand nicht selber aufgreifen. Dies wird Ihr Interviewpartner mit Sicherheit von sich aus machen. Beantworten Sie alle Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand oder möglichen Behinderungen wahrheitsgemäß, sofern diese Ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und für die Ausübung der Stelle relevant sind. 

Erklären Sie kurz, welche körperliche oder geistige Einschränkung vorliegt und machen Sie im Anschluss daran unmissverständlich glaubhaft, wie Sie Ihre Arbeit zur vollsten Zufriedenheit des Unternehmens ausüben werden. Gerade in diesem Fall kann auch ein Praktikumsangebot sehr sinnvoll sein.

Sofern Sie über einen Schwerbehindertenausweis verfügen, können Sie auf die Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Schwerbehinderten, die der Arbeitgeber erhalten kann, eingehen. Hierzu gehören Lohnzuschüsse und Zuschüsse zur Ausstattung des Arbeitsplatzes. Auskünfte geben hier die Landesversicherungsanstalt, die Schwerbehinderten-Vermittler der Arbeitsagenturen und die jeweilige Hauptfürsorgestelle.

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