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07.01.2009

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Stellenanzeigen richtig lesen
Seite 2

Stellenanzeigen richtig lesen

Natürlich möchte jeder viele Einladungen zum Vorstellungsgespräch bekommen und dafür möglichst wenige Bewerbungen schreiben. Dies erreichen Sie aber nur dann, wenn Sie eine Stellenanzeige richtig lesen und deren Aussagen interpretieren können. Selbst Stellenanzeigen, die auf den ersten Blick wenig aussagekräftig erscheinen, liefern bei weiterem Hinsehen dem aufmerksamen Leser sehr viele wichtige Informationen und Hinweise auf das Unternehmen und den gesuchten Bewerber. 

1. Sie haben eine interessante Stellenanzeige in einer Zeitung oder im Internet gefunden. Schneiden Sie die Stellenanzeige aus der Zeitung heraus bzw. drucken Sie diese aus. Kleben Sie ihre ausgeschnittene Zeitungsanzeige auf ein weißes Blatt Papier und notieren Sie dort auch sofort Quelle und Datum. Sie kommen durcheinander, wenn Sie aus mehreren Zeitungen Stellenangebote herausschneiden und erst einmal ungeordnet auf einen Haufen legen.    

2. Lochen Sie die Blätter und heften Sie diese sofort in Ihren Bewerbungsordner. So haben Sie später für ein Telefoninterview oder zur Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch immer alles parat.   
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3. Wenn Sie eine Stellenanzeige in Angriff nehmen, bewaffnen Sie sich am besten mit zwei Textmarkern. Eine Farbe dient zur Kennzeichnung von Informationen über das Unternehmen, mit der zweiten Farbe werden die Anforderungen an den Bewerber gekennzeichnet.
 
4. Als erstes klären Sie bitte, wann die Stellenanzeige geschaltet wurde. Sind mehr als zwei Wochen seit dem Erscheinungstermin der Stellenanzeige vergangen, fragen Sie am besten telefonisch nach, ob das Stellenangebot überhaupt noch aktuell ist und Ihre Bewerbung bei der Stellenausschreibung noch berücksichtigt wird. Auch sollten Sie unbedingt telefonisch nachfragen, wenn die Stellenanzeige zu viel Raum für Interpretationen offen hält oder Sie ganz konkrete Fragen haben. Aber Vorsicht! Sollte keine Telefonnummer für telefonische Rückfragen angegeben sein und Sie vielleicht nur einen Anruf tätigen, der nur dazu dient, anzurufen, wird Ihnen solch ein Telefonanruf eher Negativpunkte bringen. Verlegenheitsfragen werden schnell erkannt und der positive Einstiegssatz in Ihrem Anschreiben »Wie telefonisch besprochen […]« weckt beim Personaler nur schlechte Erinnerungen, sich durch einen Telefonanruf
einen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern zu verschaffen versuchten.


5. Für eine erste Entscheidung, ob Sie sich mit der Stellenanzeige überhaupt weiter beschäftigen sollten, konzentrieren Sie sich auf die Altersgrenze von Stellenprofil bzw. Anforderungsprofil. Manchmal findet sich eine Altersgrenze nur indirekt in einer Stellenanzeige. Eine Formulierung wie "[…] Sie sollten nach einem abgeschlossenen betriebswirtschaftlichen Studium die ersten Erfahrungen in … gemacht haben. […]" weist darauf hin, dass hier Young Professionals bis etwa 30 Jahre gesucht werden. Als gestandener 40jähriger brauchen Sie sich in diesem Job nicht bewerben. Über- bzw. unterschreiten Sie die vorgegebene Altersgrenze deutlich, ist Ihre Bewerbung nicht sehr Erfolg versprechend.   


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